Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit.
Liemar, von Gottes Gnaden Erzbischof der heiligen Kirche zu Bremen, grüsst
alle gläubigen Christen.
Ich will, dass jetzt und in Zukunft allen bekannt sei, dass die im voraus
genannten Friesen Diddo, Fresemer, Suitherich, Liudelf, Folcmar, Reynwart,
Reymbolt, Gerric, Thiedolf und Frietherich ihren jetzigen und künftig noch zu
erwerbenden Besitz, bestehend aus den Höfen und zugehörigen Gebäuden,
Ländereien, Weiden, bebauten und unbebauten Äckern, dem heiligen Petrus
übereignet haben. Sie taten es zum Heile ihrer und ihrer vorfahren Seelen und
mit Willen und Zustimmung aller ihrer Erben.
Es erhalten gegen eine feste Geldabgabe aus meiner Hand zu Lehen:
Diddo seinen ehemaligen Besitz in Weddewarden, Thiedolf und Friderich das, was
sie auf dem Büttel besaßen. Liudolf das, was er teils in Luppinge, teils in
Imsum hatte, wie auch alle übrigen das, was sie an eben diesem mit Imsum
bezeichneten Ort besaßen. Es versprach mämlich jeder einzelne, jährlich an
einen beliebigen Ort zwei Schilling in friesischer Münze zu zahlen. Sie haben
versprochen, daß bei Vergabe in dritte Hand der Lehnsvertrag vor meinem oder
meines Nachfolgers Gericht zu verhandeln und entgegenzunehmen ist. Wenn aber
irgend jemand irgendwie gegen sie Klagen hat oder über sie Beschwerde führen
will, so soll er an Himmelfahrt oder am Festtag des heiligen Willehad hierher
auf den Markt nach Bremen kommen, damit in Anwesenheit des Vogtes die Gründe
für Anschuldigung und Rechtfertigung erörtert werden können. Ferner erklärten
sie sich bereit, zweimal im Jahr zu beiden Terminen persönlich zu erscheinen
oder Boten zu schicken, falls sie durch Gebrechlichkeit verhindert sein
sollten.
Als Zeugen für dieses Ereignis führe ich an den Domprobst Eilbold, den
Domkustos Waldo, den Domdechant Thido, die Domherren Fastmar, Aldmann, Asico,
Kallmann sowie den Grafen Ekbert und die Ministeriale Mazelin und Thiedrich.
Damit diese Übergabe fest und unangetastet bleiben möge, haben wir mit dem
Abdruck dieses Siegels gezeichnet und, wie es sich von Rechts wegen gebührt,
mit Gottes Willen dies alles durch öffentliche Bekanntmachung bekräftigt.
Im 18. Amtsjahr unseres ehrwürdigen Erzbischofs Liemar habe ich Aveko, dies
niedergeschrieben. Der Probst Eilbold hat es durchgesehen und geprüft.
Im Jahre 1091 seit Christ Geburt, 14. Indiktion. In Bremen erfolgreich
durchgeführt. Amen.
Aus "Wat wi gedan...", 900 Jahre
Weddewarden/Imsum
Mit freundlicher Genehmigung der Bürgergemeinschaft Weddewarden als
Herausgeber/Autoren/Rechtsinhaber
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